• Die Schülerinnen und Schüler können erst ab 07:15 Uhr in die Schule eingelassen werden (Ausnahme: Buskinder dürfen bereits ab 07:00 Uhr in die Schule).
  • Für das Abstellen der Fahrräder sind nur die dafür vorgesehenen Radständer zu verwenden.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen sich zeitgerecht (07:25 Uhr) im Klassenzimmer einfinden, damit alle für den Unterricht notwendigen Vorbereitungen in Ruhe erledigt werden können.
  • Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichtes darf das Schulgebäude nur mit Genehmigung des Klassenvorstandes oder des Schulleiters verlassen werden. Für die Mittagspause gilt eine eigene Regelung.
  • Einander grüßen sowie ein freundlicher und respektvoller Umgang mit anderen Menschen sollten als eine Selbstverständlichkeit angesehen werden.
  • Im gesamten Schulgebäude muss Ordnung gehalten werden.
  • Wertgegenstände jeglicher Art sind sicher aufzubewahren. Für verlorene und entwendete Wertgegenstände und die daraus entstandenen Folgeschäden werden seitens der Schule keinerlei Haftung übernommen.
  • Die Schülerinnen und Schüler haben im Schulgebäude geeignete Hausschuhe zu tragen. Kleidung und Schuhe sind an den dafür vorgesehenen Plätzen (Garderoben) aufzubewahren.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die persönlichen Unterrichtsmittel sowie sämtliche Einrichtungen der Schule schonend zu behandeln. Der Erziehungsberechtigte haftet für Sachbeschädigungen, die die Schülerin/der Schüler mutwillig verursacht.
  • Der stundenplanmäßige Wechsel in einen anderen Klassenraum erfolgt ausschließlich mit der Lehrkraft.
  • In den EDV-Räumen darf weder gegessen noch getrunken werden.