- Die Schülerinnen und Schüler können erst ab 07:15 Uhr in die Schule eingelassen werden (Ausnahme: Buskinder dürfen bereits ab 07:00 Uhr in die Schule).
- Für das Abstellen der Fahrräder sind nur die dafür vorgesehenen Radständer zu verwenden.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen sich zeitgerecht (07:25 Uhr) im Klassenzimmer einfinden, damit alle für den Unterricht notwendigen Vorbereitungen in Ruhe erledigt werden können.
- Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichtes darf das Schulgebäude nur mit Genehmigung des Klassenvorstandes oder des Schulleiters verlassen werden. Für die Mittagspause gilt eine eigene Regelung.
- Einander grüßen sowie ein freundlicher und respektvoller Umgang mit anderen Menschen sollten als eine Selbstverständlichkeit angesehen werden.
- Im gesamten Schulgebäude muss Ordnung gehalten werden.
- Wertgegenstände jeglicher Art sind sicher aufzubewahren. Für verlorene und entwendete Wertgegenstände und die daraus entstandenen Folgeschäden werden seitens der Schule keinerlei Haftung übernommen.
- Die Schülerinnen und Schüler haben im Schulgebäude geeignete Hausschuhe zu tragen. Kleidung und Schuhe sind an den dafür vorgesehenen Plätzen (Garderoben) aufzubewahren.
- Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die persönlichen Unterrichtsmittel sowie sämtliche Einrichtungen der Schule schonend zu behandeln. Der Erziehungsberechtigte haftet für Sachbeschädigungen, die die Schülerin/der Schüler mutwillig verursacht.
- Der stundenplanmäßige Wechsel in einen anderen Klassenraum erfolgt ausschließlich mit der Lehrkraft.
- In den EDV-Räumen darf weder gegessen noch getrunken werden.
VERHALTENSVEREINBARUNGadmin2020-10-12T19:16:54+02:00